So viel kostet eine Firmengründung in Deutschland

Gründungskosten sind ein ernst zu nehmendes Thema. Finanzielle Fehlentscheidungen oder falsche Kalkulationen können oft das fehlende Tüpfelchen auf dem i sein und jede noch so gute Idee scheitern lassen. Die Devise lautet daher: Gut geplant ist halb gewonnen. 

Die administrativen Gründungskosten 

Gewerbeanmeldung: Jedes Unternehmen muss, unabhängig von seiner Rechtsform, beim Gewerbeamt mittels Anmeldeformulars bekannt gegeben werden. Je nach Bundesland variieren die Kosten hier zwischen 15 und 65 Euro.  

Handelsregister: Ob dieser Eintrag notwendig ist, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, kann grundsätzlich darauf verzichtet werden. Anders hingegen, wenn das Unternehmen eine GmbH, AG oder UG ist. Die Höhe der anfallenden Kosten bei einem Eintrag ins Handelsregister ist abhängig vom jeweiligen Unternehmenswert.  

Anwalts- und Notarkosten: Ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich, sind damit in der Regel auch Kosten für einen Anwalt bzw. Notar mit einzukalkulieren. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert des Unternehmens und beinhalten z.B.: Gebühren für die Erarbeitung einer Satzung sowie von Gesellschaftsverträgen, Kosten für die Prüfung und Beantragung von Marken und Patentrechten, etc.

Steuerberater: Der Gang zum Steuerberater ist für Unternehmer immer ratsam, ganz besonders jedoch bei einer Unternehmensgründung. Die meisten Unternehmen benötigen und zahlen dann in erster Linie für den Jahresabschluss sowie für die laufende Vorsteuerberechnung. 

Anmeldung von Marken und/oder Patenten: Handelt es sich um eine besondere Neuheit, Erfindung o.Ä. kann es durchaus sinnvoll sein, Geld in die Hand zu nehmen und eine Marke zu schützen bzw. ein Patent anzumelden. Die Kosten dafür starten bei ein paar hundert Euro und können mehrere tausend Euro erreichen.

Andere mögliche Kosten: Für manche Gründungsvorhaben sind gewisse Nachweise und/oder Zulassungen nötig. Ein paar Beispiele: Meistertitel-Prüfung, branchenabhängige Zulassungen, Genehmigungen durch das Gesundheitsamt, Bauamt oder die Gewerbeaufsicht, …

Die Rechtsform bestimmt die Kosten mit

Bei jeder Rechtsform gilt es unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Ebenso verschieden sind auch die anfallenden Kosten. 

GmbH: Der Hauptteil der Kosten entfällt in diesem Fall auf die Leistungen des Notars. Und diese sind individuell. Fix mit einzuberechnen sind jedenfalls: die Erstellung des Musterprotokolls und die Anmeldung ins Handelsregister. Auch zu berücksichtigen wären dann noch die variierenden Gebühren beim Amtsgericht und Gewerbeamt. Diese sind abhängig von der Wahl des Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls und der Gesellschafter-Anzahl. Eine Rolle spielt auch die Tatsache, ob bei der Gründung Sacheinlagen eingebracht werden. Es empfiehlt sich, all diese Kosten bereits durch das Stammkapital auszugleichen. Denn: Da es sich um einen Aufwand handelt, mindert dieser den zu versteuernden Gewinn. Berechnet man nun die finanziellen Ausgaben für die Gewerbeanmeldung sowie den Eintrag ins Handelsregister kommt man auf eine Summe von rund 600 bis 1.400 Euro.

UG: Bei der Gründung einer UG müssen ebenso die Registrierung im Handelsregister und die Gewerbeanmeldung bezahlt werden. Das kann bis zu 210 Euro ausmachen. Weitere Gebühren entstehen beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags sowie bei notarieller Beurkundung.  Insgesamt belaufen sich die administrativen Kosten für die Gründung dieser Rechtsform auf ca. 300 bis maximal 800 Euro.  

Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Diese Rechtsformen müssen nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Auch auf einen Notar kann hier verzichtet werden. Die Gründungskosten fallen also meist besonders niedrig aus und betragen maximal 200 Euro.  Gestartet werden kann prinzipiell bereits nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung. Diese ist mit  maximal 65 Euro zu begleichen.

Nicht vergessen: Bei einer GmbH fallen neben den administrativen Kosten noch jene für das Stammkapital an. Das Stammkapital einer GmbH beträgt  mindestens 25.000 Euro. Zur Anmeldung der Eintragung in das Handelsregister müssen Einlagen in Höhe von 12.500 Euro eingebracht werden. Bei einer UG (Mini-GmbH) reicht ein Stammkapital von unter 25.000 Euro.

Sonstige Kosten beachten

„Wer hohe Türme bauen will, muss lange Zeit beim Fundament verweilen.“ Unternehmensgründungen wollen gut durchdacht und noch besser geplant sein. Je nach Rechtsform und individuellen Umständen fallen die Kosten dafür unterschiedlich hoch aus.  Wer sich jedoch rechtzeitig und ausreichend informiert und seinen Finanzplan (inkl. Puffer) richtig strukturiert, der hat bereits den ersten großen Schritt in Richtung „Erfolgreiche Unternehmensgründung” gesetzt.

Fazit

„Wer hohe Türme bauen will, muss lange Zeit beim Fundament verweilen.“ Unternehmensgründungen wollen gut durchdacht und noch besser geplant sein. Je nach Rechtsform und individuellen Umständen fallen die Kosten dafür unterschiedlich hoch aus.  Wer sich jedoch rechtzeitig und ausreichend informiert und seinen Finanzplan (inkl. Puffer) richtig strukturiert, der hat bereits den ersten großen Schritt in Richtung „Erfolgreiche Unternehmensgründung” gesetzt.