Die Baufirma Lachinger GmbH mit Sitz in Oberhofen am Irrsee im Bezirk Vöcklabruck ist insolvent. Das Landesgericht Wels eröffnete ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, das Unternehmen ist damit in Millionenhöhe verschuldet. Betroffen sind 50 Beschäftigte, deren Zukunft nun von der Entscheidung des Insolvenzverwalters abhängt.

Die Geschäftsführung kann den Betrieb nach der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr eigenständig verwalten. Stattdessen liegt die Verantwortung jetzt beim bestellten Insolvenzverwalter, dem Vöcklabrucker Rechtsanwalt Andreas Haberl.

Was ist mit der Lachinger GmbH passiert?

Die Lachinger GmbH ist in mehreren Sparten des Baugewerbes tätig und bietet unter anderem Verputzarbeiten, Estrichverlegung sowie Beton- und Asphaltierungsarbeiten an. Besonders spezialisiert hat sich das Unternehmen auf Fenster. Zuletzt sind die Umsätze im privaten Hausbau deutlich zurückgegangen.

Gleichzeitig haben das veränderte Zinsumfeld und die allgemeine Teuerung die Kosten des Betriebs erhöht. Die Kombination aus schwächerer Auftragslage und gestiegenen Ausgaben führte zu den finanziellen Schwierigkeiten, die nun das Sanierungsverfahren notwendig gemacht haben.

Was bedeutet die Insolvenz für Gläubiger und Beschäftigte?

Für die Mitarbeiter der Baufirma hängt die Zukunft ihrer Arbeitsplätze davon ab, ob Insolvenzverwalter Andreas Haberl eine Fortführung des Betriebs für tragfähig hält. Er soll prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen weiterarbeiten kann. Für die Gläubiger liegen inzwischen konkrete Eckpunkte vor, wie es mit offenen Forderungen weitergehen soll.

  • Der Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 % der Gläubigerforderungen vor.
  • Die Rückzahlung soll innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans erfolgen.
  • Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 14. Januar 2027 anmelden.
  • Über den Sanierungsplan wird am 25. Februar 2027 verhandelt und abgestimmt.

Wie geht es für den Betrieb weiter?

Bis zur Abstimmung über den Sanierungsplan Ende Februar 2027 bleibt die Lachinger GmbH unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters. Parallel dazu sind Umstrukturierungen und ein Kostensparprogramm vorgesehen, mit denen die laufenden Ausgaben gesenkt werden sollen.

Ob der Betrieb und damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben, entscheidet sich daran, ob sich das Unternehmen mit einem schlankeren Zuschnitt wieder tragen kann.