Die Frankprojekt GmbH mit Sitz in Wals bei Salzburg ist in Konkurs gegangen. Das auf Planung und Errichtung von Biomasseanlagen spezialisierte Unternehmen konnte eine fällige Rate aus seinem Sanierungsplan in Höhe von rund 700.000 Euro nicht zahlen. Das Konkursverfahren wurde auf eigenen Antrag des Unternehmens eröffnet.

Frankprojekt belieferte private, industrielle und öffentliche Auftraggeber in mehreren europäischen Ländern. Die Insolvenz des Energieunternehmens trifft damit nicht nur die eigene Belegschaft, sondern auch Kunden und Zulieferer, die auf laufende Projekte und Zahlungen angewiesen waren.

Rate aus dem Sanierungsplan blieb aus

Die erste Zahlung aus dem im März 2026 beschlossenen Sanierungsplan war für den 23. Oktober 2026 fällig. Vorgesehen war, dass Frankprojekt seinen Gläubigern insgesamt 20 % ihrer Forderungen in vier Raten erstattet. Genau diese erste Rate konnte das Unternehmen nicht aufbringen.

Warum der Sanierungsplan scheiterte

Zur Finanzierung dieser Rate setzte Frankprojekt auf den Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft, die einer Schwestergesellschaft gehörte. Die Liegenschaft wurde zwar verkauft, doch nach Bedienung besicherter Kreditforderungen standen die Mittel für die Gläubiger nicht mehr zur Verfügung.

Hinzu kam eine schwächere Auftragslage als ursprünglich erwartet. Nach eigener Einschätzung des Unternehmens genügten weder die erzielten Umsätze noch die Aussichten für die kommenden Monate, um die im April 2027 fällige nächste Sanierungsrate stemmen zu können. Damit war die Fortführung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung nicht mehr haltbar, Frankprojekt gilt als zahlungsunfähig und überschuldet.

Was das für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet

Die Verbindlichkeiten des Unternehmens werden mit rund 11,25 Millionen Euro beziffert. Insgesamt sind etwa 225 Gläubiger betroffen – darunter Geschäftspartner, die noch offene Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen haben. Für sie ändert sich mit dem Konkurs die Lage grundlegend: Statt der im Sanierungsplan zugesagten 20 % ihrer Forderungen müssen sie nun das reguläre Konkursverfahren abwarten.

Er prüft die Vermögenswerte und wird die Verteilung an die Gläubiger organisieren, soweit nach Abdeckung vorrangiger Forderungen noch Mittel vorhanden sind.

Wie es für die Gläubiger weitergeht

Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 4. Januar 2027 anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 18. Januar 2027 am Landesgericht Salzburg statt. Dort wird sich zeigen, welche Summen aus der Konkursmasse tatsächlich an die Betroffenen zurückfließen können.

Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.