Die Holding, eine  „Sparbüchse“, die Gewinne des Unternehmens in Verwahrung nimmt und steuerlich wesentliche Vorteile mit sich bringt. Doch wann lohnt sich die Gründung einer solchen Holding?  Und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Aus rechtlicher Sicht ist eine Holdinggesellschaft keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisation bzw. Dachgesellschaft. Diese hält Anteile an einem oder mehreren Unternehmen, die dann als Tochterunternehmen bezeichnet werden. Die Anzahl an Tochterunternehmen ist dabei unbegrenzt. 

Einer Holding-Struktur gehören mindestens zwei rechtlich eigenständige Unternehmen an. Die Holding kann fast jede Rechtsform (ausgenommen Einzelunternehmen) annehmen und theoretisch sogar selbst operative Tätigkeiten ausführen. Die häufigste Rechtsform bildet jedoch die Holding GmbH.

Was sind die Vorteile einer Holding? Ein praktisches Beispiel.

Bleiben wir beim Beispiel der GmbH Holding. Ohne Einrichtung einer Holding verbleiben Unternehmensgewinne in der GmbH. Das Vermögen wächst. Nun tritt jedoch ein Haftungsfall ein. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Der gesparte Gewinn wackelt. Das ist der Punkt, an dem eine Holding wirksam wird. Sie würde den Gewinn nun aus dem Haftungsrahmen der GmbH nehmen. Die GmbH  würde, getreu ihres Namens, so auch in der Praxis nur beschränkt haften. Ein weiterer Vorteil: Wird die Tochter, also die GmbH, verkauft, werden durch die Holding Steuern gespart. 

Weitere Vorteile:

Veräußerungsgewinn: Anteile eines Tochterunternehmens können zu 95 % steuerfrei veräußert und reinvestiert werden.

Einfach und unbürokratisch: Sollte ein Geschäftsbereich abgespalten werden, ist dies ohne großen Aufwand möglich. 

Steuerfreiheit: Der Unternehmenssitz der Holding kann ohne Weiteres in einen Staat mit attraktiven Steuersätzen verlegt werden. Auch hier kann gespart werden.

Gewinn- und Verlustausgleich: Dieser kann durch mehrere Tochtergesellschaften erfolgen und führt damit unmittelbar auch zu einer geringeren Besteuerung. 

Risikominderung: Risikoreiche Geschäftsfelder können auf die Tochterunternehmen ausgelagert werden. Bei Eintreten des Insolvenzfalles ist die Muttergesellschaft lediglich in Höhe der Anteile, die sie an der Tochtergesellschaft hält, betroffen.

Das physische Betriebsvermögen ist geschützt: Das operative Geschäft und das Betriebsvermögen innerhalb der Tochtergesellschaften sind getrennt. 

Expansion:  Einzelne Tochtergesellschaften können in anderen Ländern oder Regionen an den Start gehen, ohne das Geschäft der anderen Töchter zu berühren.

Anonymität: Treuhänder können den Zusammenhang zwischen verschiedenen Marken nach außen hin anonymisieren. Dem Finanzamt muss nur der Inhaber gemeldet werden.

Haftungsausschluss: Die Muttergesellschaft haftet nicht für ihre Tochtergesellschaft. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder bei Insolvenz muss sie auch nicht für diverse Forderungen an die Tochter einstehen. 

Responsabilität und Unternehmergeist: Angestellte in den jeweiligen Tochtergesellschaften verhalten sich in der Regel motivierter und verantwortungsbewusster. Das Unternehmen ist kleiner, die Arbeitsergebnisse sichtbarer  und der Zugang persönlicher. 

Gibt es auch Nachteile?

Wo Licht, da auch Schatten. Die drei größten Nachteile bei der Gründung einer Holding sind: 

Doppelte Buchhaltung: Die Buchhaltung wird umfangreich. Es muss für die Holding selbst und für jede einzelne Tochtergesellschaft eine eigene Buchführung gemacht werden. 

Mehrere Jahresabschlüsse: Nicht nur die Buchhaltung ist für jedes Unternehmen separat zu führen, auch die Jahresabschlüsse müssen pro Tochter vorgelegt werden.  

Größerer Verwaltungsaufwand: Der organisatorische Aufwand ist aufgrund der Größe des Holding-Konstruktes aufwändiger und komplexer. 

Im Überblick:

Die Gründung einer Holding zahlt sich immer dann aus, wenn die durch die Holding entstehenden Vorteile, den durch die Gründung verursachten Mehraufwand rechtfertigen. Eine Frage wäre z.B.: Ist die Steuerersparnis größer als die Kosten und der Aufwand? In der Regel lohnt sich eine Holding vor allem bei vermögensintensiven Betrieben, auch um das Insolvenzrisiko vom operativen Geschäft fernzuhalten. Unerlässlich sind eine konkrete Planung und die Inanspruchnahme einer umfangreichen, juristischen Beratung.