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	<title>Right to work Bau Archives - Firmen.info</title>
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	<title>Right to work Bau Archives - Firmen.info</title>
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		<title>Right-to-work-Regeln am Bau: Britische Bauunternehmen haften jetzt für die ganze Lieferkette</title>
		<link>https://firmen.info/right-to-work-regeln-am-bau-britische-bauunternehmen-haften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lena Sommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2026 14:29:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[KMUs]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Großbritannien]]></category>
		<category><![CDATA[Right to work Bau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Oktober 2026 reicht am britischen Bau ein falscher Vertragstyp nicht mehr: Wer die vorgeschriebenen Kontrollen nicht belegen kann, zahlt bis zu 60.000 Pfund pro Arbeiter.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Großbritannien eine verschärfte Right-to-work-Regelung am Bau: Bauunternehmen haften jetzt für illegale Beschäftigung in ihrer gesamten Lieferkette, nicht mehr nur für direkt angestellte Mitarbeiter. Wer die vorgeschriebenen Kontrollen nicht nachweisen kann, riskiert ein empfindliches Bußgeld pro Arbeiter. Grundlage ist der Border Security, Asylum and Immigration Act 2025.</p>
<p>Bisher lag die Bußgeldobergrenze bei 20.000 Pfund pro Arbeiter. Beim ersten Verstoß sind es nun 45.000 Pfund, bei Wiederholung 60.000 Pfund. Die Strafe gilt als zivilrechtliche Angelegenheit nach dem Prinzip der Wahrscheinlichkeitsbalance und kann von einem County-Court-Richter beurteilt werden.</p>
<h2>Wen trifft die neue Haftung?</h2>
<p>Die Haftung erstreckt sich auf Subunternehmer, Leiharbeiter, Zeitarbeitskräfte, Selbstständige und Gig-Worker. Hauptauftragnehmer können für Arbeiter ihrer Subunternehmer haftbar gemacht werden, wenn das Home Office den direkten Arbeitgeber nicht identifizieren kann.</p>
<p>Die Haftung kann sich über mehrere Ebenen der Auftragsvergabe erstrecken, bleibt aber nicht automatisch auf alle Unternehmen in der Kette anwendbar. Endkunden, die Arbeiten für den eigenen Gebrauch einkaufen, fallen außerhalb der erweiterten Bestimmungen.</p>
<ul>
<li>Subunternehmer und Zeitarbeitskräfte fallen unter die neuen Pflichten.</li>
<li>Selbstständige und Gig-Worker zählen dazu, sofern die tatsächliche Arbeitsbeziehung dafür spricht.</li>
<li>Bestimmte Online-Vermittlungsplattformen werden ebenfalls einbezogen.</li>
<li>Echte Selbstständige wie Elektrofachleute oder Vermesser, die für eigene Kunden arbeiten, sollen laut Home Office ausgenommen bleiben.</li>
</ul>
<h2>Welche Nachweise müssen Firmen jetzt erbringen?</h2>
<p>Auftragnehmer müssen vor Arbeitsbeginn schriftliche Vereinbarungen mit ihren Subunternehmen treffen. Diese müssen Pflichten zur Überprüfung der Arbeitnehmereignung, zur schriftlichen Genehmigung vor einer Weitervergabe und zur Weitergabe gleichwertiger Verpflichtungen in der Lieferkette enthalten.</p>
<p>Verträge müssen zudem Maßnahmen für den Fall illegaler Beschäftigung sowie eine Kooperationspflicht mit Ermittlungen des Home Office vorsehen.</p>
<p>Auftragnehmer müssen durch geeignete Systeme nachweisen, dass die arbeitende Person tatsächlich die überprüfte Person ist; sie können sich dabei auf Systeme anderer Unternehmen stützen, wenn sie angemessene Schritte unternehmen, um deren Funktionieren sicherzustellen. Vereinbarungen von vor dem 1. Oktober 2026 fallen nicht automatisch unter die Erweiterung, solange sie nicht erneuert oder geändert werden.</p>
<h2>Wie läuft die Überprüfung in der Praxis ab?</h2>
<p>Das Vereinigte Königreich setzt dabei auf das Digital Identity and Attributes Trust Framework, in dem zertifizierte digitale Identitätsdienste eine zentrale Rolle spielen. Seit dem 1. Oktober 2026 können solche Dienste britische Reisepässe prüfen, die bis zu sechs Monate abgelaufen sind.</p>
<p>Der Anbieter PPAC erhielt dafür am 21. September 2026 die Zertifizierung. Praktisch helfen Besucher-Ausweise, Anwesenheitsaufzeichnungen, biometrische Überprüfungen und regelmäßige Neuüberprüfungen den Betrieben, ihre Compliance über die gesamte Kette zu belegen.</p>
<h2>Rechenbeispiel</h2>
<p>Ein Bauunternehmen mit drei nachgewiesen illegal beschäftigten Arbeitern zahlt beim ersten Verstoß 3 × 45.000 Pfund, also <strong>135.000 Pfund</strong>. Bei einem wiederholten Verstoß steigt die Summe auf 3 × 60.000 Pfund, also <strong>180.000 Pfund</strong>. Nach der alten Obergrenze von 20.000 Pfund pro Arbeiter wären für dieselben drei Fälle nur 60.000 Pfund fällig gewesen – die neue Regel verdreifacht damit das Risiko für denselben Sachverhalt.</p>
<h2>Wie geht es weiter?</h2>
<p>Das Home Office stellt klar, dass es keine allgemeine Übergangsfrist für die neuen Bestimmungen gibt. Parallel prüft die neuere Fair Work Agency Lohn- und Überprüfungspraktiken in der Branche. Die Plattform innDex, die nach eigenen Angaben mehr als 26.400 Unternehmen in 27 Ländern unterstützt, stellte die neuen Pflichten am 29. September 2026 bei einer Briefing-Veranstaltung im House of Commons vor.</p>
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