Volkswagen muss nach einer Entscheidung der deutschen Finanzaufsicht BaFin ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro zahlen. Grund ist ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht: Der Konzern hatte eine kursrelevante Geschäftsprognose nur per Pressemitteilung statt über die vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilung verbreitet.

Für Aktionäre und Geschäftspartner ist der Fall deshalb bemerkenswert, weil es nicht um eine schlechte Nachricht ging, sondern um eine besonders gute: Am 3. März 2023 hatte Volkswagen mitten im Handel überraschend einen optimistischen Ausblick für das laufende Geschäftsjahr angekündigt.

Dabei rechnete der Autobauer mit einem Zuwachs beim Umsatz zwischen 10 und 15 % und einer operativen Rendite im Korridor von 7,5 bis 8,5 %. Die Aktie reagierte sofort: Sie legte am selben Tag um mehr als ein Zehntel zu.

Was genau hat Volkswagen falsch gemacht?

Nach Einschätzung der BaFin lag die Prognose deutlich über den damaligen Markterwartungen. Eine solche Abweichung unterliegt der Ad-hoc-Publizitätspflicht: Insiderinformationen mit Kursrelevanz müssen Unternehmen unverzüglich über eine regulierte Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen, damit alle Marktteilnehmer gleichzeitig informiert sind.

Volkswagen wählte stattdessen den Weg über eine gewöhnliche Pressemitteilung. Genau darin sieht die BaFin den Verstoß, unabhängig davon, dass die Nachricht selbst positiv war.

Für Beschäftigte und Zulieferer ändert das Bußgeld an der Geschäftslage nichts. Für Anleger ist der Fall dennoch ein Signal: Auch gute Nachrichten müssen über den richtigen Kanal laufen, sonst drohen Konsequenzen – selbst Jahre später.

Wie hoch hätte die Strafe ausfallen können?

Der gesetzliche Rahmen für Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht reicht bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des Gesamtumsatzes. Gemessen am Volkswagen-Umsatz von 322,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 wäre theoretisch eine deutlich höhere Summe möglich gewesen. Die BaFin hat in der Vergangenheit auch gegen andere Unternehmen wegen ähnlicher Verstöße Bußgelder verhängt:

  • Volkswagen: 1,2 Millionen Euro wegen einer Prognose, die nur per Pressemitteilung kam
  • Varta: 620.000 Euro, unter anderem weil eine Insiderinformation zu spät gemeldet wurde
  • TeamViewer: 240.000 Euro wegen eines nicht unverzüglich gemeldeten Cyberangriffs

Dass Volkswagen bei einer korrekten Mitteilung inzwischen anders vorgeht, zeigt ein aktuelleres Beispiel: Eine gesenkte Gewinnprognose für 2026 veröffentlichte der Konzern am 18. September 2026 bereits als reguläre Ad-hoc-Mitteilung.

Wie geht es jetzt weiter?

Volkswagen kann gegen den Bußgeldbescheid noch Einspruch einlegen. Bis eine endgültige Entscheidung vorliegt, bleibt offen, ob die Summe von 1,2 Millionen Euro Bestand hat. Zwischen der Prognose im März 2023 und dem Bußgeldbescheid im Oktober 2026 vergingen knapp 43 Monate – ein Hinweis darauf, wie lange solche Verfahren bei der Aufsichtsbehörde dauern können.

Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.